Patientenverfügung - Für und Wider der juristischen Regelung - Informationen & Tipps



Patientenverfügung - Für und Wider der juristischen Regelung

Die Patientenverfügung wird als schriftliche Vorausverfügung erteilt, um im Falle der Einwilligungsunfähigkeit des Verfügungsgebers die Einwilligung oder Untersagung ärztlicher Eingriffe und Heilbehandlungen zu bestimmen. Für einen Betreuer oder einen Bevollmächtigten sind die Angaben in der Patientenverfügung verbindlich. Sie müssen den in der Verfügung geäußerten Willen nach bestem Wissen und Gewissen ausführen, sofern dieser der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entspricht.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist selbst ein Betreuungsgericht an die Verfügung gebunden. Auch der behandelnde Arzt hat sich nach dieser Verfügung zu richten und muss prüfen, welche Maßnahmen unter Berücksichtigung des Gesamtzustandes des Patienten zu treffen sind. Gemeinsam mit dem Bevollmächtigten erörtert er die weitere Vorgehensweise und muss feststellen, ob die zu treffenden Maßnahmen der Patientenverfügung entsprechen, oder ob dem Patientenwillen gravierende ärztliche Bedenken entgegenstehen. Eine Missachtung des Patientenwillens kann unter Umständen als Tatbestand der Körperverletzung strafrechtlich verfolgt werden.
Die Patientenverfügung findet sowohl Befürworter als auch Gegner. Eine Patientenverfügung darf nur dann angewandt werden, wenn der Patient nicht mehr Entscheidungs- oder Einwilligungsfähig ist. Hier sind allerdings die Übergänge ziemlich fließend. Wer entscheidet beispielsweise bei einem an Demenz erkrankten Patienten, aber wann der nicht mehr Entscheidungs- oder Einwilligungsfähig ist? Er muss schließlich über den Inhalt und die Folgen seiner Patientenverfügung nicht nur aufgeklärt werden, er muss sie auch verstehen können. Im Zweifelsfalle muss diese Entscheidung von einem Gutachter getroffen werden.

Kann der Wille des Patienten letztendlich nicht eindeutig festgelegt werden, wird ein mutmaßlicher Wille vorausgesetzt. Hier spielen die Lebensentscheidung, die Wertvorstellungen und die Überzeugungen des Patienten eine wichtige Rolle. Kann aufgrund dieser Präferenzen kein eindeutiges Urteil über den Patienten gefällt werden, geht man davon aus, er stimmt den ärztlichen Maßnahmen uneingeschränkt zu. Eine besondere Brisanz kann eine Patientenverfügung auch in einem Notfall erhalten. Sind lebensrettende Maßnahmen erforderlich, bleibt in aller Regel keine Zeit, eine Patientenverfügung zu suchen und inhaltlich mit den notwendigen Rettungsmaßnahmen abzugleichen.

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