Die PKV und ihre Eigenarten - Informationen & Tipps



Die PKV und ihre Eigenarten

Die privaten Krankenversicherungen (PKV) sind für diejenigen konzipiert, die keinen Zugang zu den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben: in der Regel Freiberufler, Selbstständige und Beamte.

Allerdings bekommt auch ein unselbstständig beschäftigter Arbeitnehmer die Gelegenheit, einer der zahlreichen privaten Krankenversicherungen beizutreten, soweit er die dazu geforderten Bedingungen erfüllt: wenn sein Jahreseinkommen über eine gesetzlich vorgegebene Grenze steigt (die regelmäßig angepasst wird), Beitragsbemessungsgrenze genannt. Der Arbeitnehmer, dessen Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, wird freiwillig krankenversichert und kann Mitglied seiner gesetzlichen Krankenkasse bleiben, oder einer PKV beitreten.
Eine PKV funktioniert konzeptionell anders, als die GKV. Ihre Hauptmerkmale sind die Gestaltung der Beitragshöhe und die Leistungen.

Die Beitragshöhe und wovon sie abhängt:

• Während der Beitrag bei der jeweiligen GKV vom monatlichen Einkommen des Versicherten abhängig ist und je nach Krankenkesse einen bestimmten Prozentsatz davon ausmacht, kann der privat Versicherte seinen Beitrag sehr flexibel und nach Bedarf aus verschiedenen Bausteinen zusammensetzen. So kann der Beitrag viel niedriger, jedoch auch höher als bei der GKV ausfallen. Über die Vereinbarung eines Selbstbehaltes kann der monatliche Beitrag gesenkt werden. Die meisten PKV offerieren ihren Mitgliedern die Möglichkeit, ihren Beitrag anstatt monatlich, halbjährlich bzw. jährlich zu leisten, wobei Rabatte gewährt werden.

• Grundsätzlich gilt, dass der Eintrittsbeitrag vom Geschlecht und Alter des Mitglieds anhängt. Wobei die Beitragshöhe für junge Mitglieder viel niedriger ist, als für Älteren. Männer erfreuen sich ebenso niedrigeren Beiträgen, als Frauen. Und da sie Aufnahme in der PKV nach einer Gesundheitsprüfung erfolgt, sind die Beiträge für Gesunde niedriger, als die für Kranke. Eine private Krankenversicherung kann sogar den Beitritt eines chronisch Kranken ablehnen.

• Der einmal ausgewählte Versicherungsschutz kann individuell angepasst werden, indem Bausteine hinzugenommen oder gestrichen werden.

• Für unselbstständig beschäftigte Mitglieder der PKV trägt der Arbeitgeber genauso wie für die bei der GKV versicherten 50 % des Beitrages.

• Hat ein privat versicherter ein Jahr lang keine Leistungen seiner Krankenversicherungen in Anspruch genommen, wird er im Nachfolgejahr mit einer Beitragsrückerstattung belohnt, die in Anzahl Monatsbeiträgen gemessen wird. Für eine Leistungsfreiheit über mehrere Jahre werden auch höhere Beitragsrückerstattungen gewährt.

• Wichtig bei der Entscheidung, der PKV beizutreten, ist es zu wissen, dass Ehepartner bzw. Kinder individuell zu versichern sind und dass der Rückweg zur GKV reglementiert ist.

Die wichtigsten Leistungen der privaten Krankenversicherung sind wie folgt zu erwähnen:

• Es besteht freie Wahl eines Facharztes
• Beim Krankenhausaufenthalt können Chefarztbehandlung und Einzelzimmer versichert werden
• Falls zum Tarif gehörend, wird Krankentagegeld geleistet
• Bei Medikamentenverschreibung bestehen keine Einschränkungen
• Alternative Heilmethoden werden gewährt
• Es sind keine Rezeptgebühren und „Praxisgebühr“ zu zahlen
• Für ihre Mitglieder bilden die PKV Alterrückstellungen, damit die Beiträge im Rentenalter nicht zu hoch werden

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